- Vertriebsgesellschaft
- 1. Begriff: Gesellschaft, deren Gegenstand nur der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist, nicht aber deren Produktion.- 2. Eine V. wird häufig von Konzernen gegründet, um (1) die Haftung, soweit sie aus Verträgen mit der Kundschaft herrührt, auf das Vermögen der V. zu begrenzen, (2) den Vertrieb aller Produkte des Konzerns zentral zu koordinieren oder (3) durch eine V. in einem anderen Land (Auslands-V.) den Kunden im dortigen Markt eine Anlaufstelle im eigenen Land anbieten zu können.- 3. Steuerliche Behandlung: Die V. muss ihre Geschäfte mit den übrigen Gesellschaften des eigenen Konzerns zu Konditionen wie mit fremden Dritten abwickeln; ansonsten besteht innerstaatlich die Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen, grenzüberschreitend die Gefahr von Verrechnungspreiskorrekturen (Verrechnungspreis).- 4. Spezialfall: Für Unternehmensstrukturen, bei denen innerstaatlich eine V. und eine Produktionsgesellschaft voneinander getrennt sind.- Vgl. auch ⇡ Betriebsaufspaltung.
Lexikon der Economics. 2013.